PG Kirchzell

Präambel

Angesichts der Corona-Pandemie haben die staatlichen Organe ihre Schutzmaßnahmen bis zur Stunde weitgehend aufrechterhalten. Öffentliche Gottesdienste sind nach wie vor untersagt. Daher ordne ich für das Bistum Würzburg an:

 

§1 Gottesdienste

(1) Bis auf weiteres dürfen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden. Entsprechend sind auch Erstkommunionfeiern, Firmungen und Wallfahrten bis auf weiteres untersagt.

(2) Die private Zelebration der Priester, ggf. mit einem Diakon, einem Altardiener / einer Altardienerin, einem Lektor / einer Lektorin, einem Kantor / einer Kantorin und einem Organisten / einer Organistin, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist erlaubt und in der gegenwärtigen Situation ein stellvertretender Vollzug. Sie nimmt dabei die besonderen Anliegen der Pfarrgemeinden und Pfarreiengemeinschaften mit ins Gebet. Die Übertragung solcher Gottesdienste im Internet und Rundfunk ist erlaubt.

(3) Tauffeiern sind zu verschieben. Ausschließlich Nottaufen sind gestattet.

(4) Trauungen sind zu verschieben.

(5) Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden.

(6) Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.

(7) Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygiene- und Abstandsregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben.

 

§2 Veranstaltungen und Gremiensitzungen

(1) Alle öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen müssen bis auf weiteres entfallen.

(2) Alle Treffen, Gruppenstunden usw. von kirchlichen Vereinigungen müssen bis auf weiteres entfallen.

(3) Gremiensitzungen können stattfinden, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erledigung der laufenden Geschäfte erforderlich sind. Die bekannt gemachten Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten.

 

§4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die in diesem Dekret enthaltenen Anordnungen treten ab Montag, 20. April 2020 in Kraft. Sie gelten bis auf weiteres.

 

 

Würzburg, 17. April 2020 (sigillum episcopi)

Dr. Franz Jung Bischof von Würzburg

Msgr. Dr. Matthias Türk Kirchlicher Notar

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